Wenn die natürlichen Zähne herausgenommen wurden müsste man entscheiden, ob ein angemessener Zahnersatz notwendig ist, bzw. ob der Betreffende mit der existierenden Zwischenraum einverstanden ist. Wäre die endgültige Wahl ein künstlicher Ersatz, so müsste man mit Verwendung einer qualifizierten Beratung oder das Ausrechnen der entstehenden Kosten entscheiden, was für ein Ersatz in Frage kommt. Zahlreiche Menschen entscheiden sich für Zahnimplantate. Bei dieser Form des Eingriffes ist im Vorfeld ein Operationseingriff unvermeidlich. Hierbei wird das Zahnfleisch im Vorfeld mit einem Schnitt aufgeschnitten und im Anschluss wird ein Implantatgewinde in den Kieferknochen abgeschliffen. In ein solches Fräsgewinde wird danach das Implantat eingeschraubt. Der verwendete Stift beinhaltet Titan, auf den schlussendlich die Krone befestigt wird. Der operative Eingriff wird mit lokalen Betäubungen vollzogen und der Betreffende muss im Vorfeld einige Zeit mit der Befestigung der endgültigen Krone warten. Damit gesundet der Knochenbereich und das Implantat kann ohne Schwierigkeiten befestigt werden. Eine feste Krone liefert parallel zu den herkömmlichen Methoden, wie zum Beispiel fest verankerte oder abtrennbare Zahnbrücken, drei wesentliche Vorteile. Der erste Vorteil ist der beständige Einbau des Implantats, der fast ebenso dauerhaft ist, wie der von den Echtzähnen. Überdies beschützen die Titanstifte vor Knochenschwund im Kiefer, was für zahllose Fachleute der wesentlichste Vorteil ist. Und schlussendlich müssen bei Zahnimplantaten die kerngesunden Zähne nicht abgeschliffen werden. Ein Haken von Kunstzahnimplantaten als Zahnersatz ist, dass ein Operationseingriff unumgänglich ist und die Ungewissheit existiert, dass der Körper das Implantat nicht akzeptiert und am Ende abstößt. Diese Schwierigkeit kann jedoch einzig in vier % auftauchen. Ein sonstiger Nachteil sind die anschließenden Zahnersatz Kosten . Die Krankenversicherung übernimmt bloß den Betrag für eine normale Ersatzbehandlung. Wenn der Betreffende keine Extraversicherungsleistung gemacht hat, so müsste der Betreffende die Mehrkosten zwangsläufig tragen, welche pro Einzelzahn annähernd 1900 € betragen.